JHW Wiesloch e.V.
Wir fördern justiznahe soziale Arbeit in den Landgerichtsbezirken Heidelberg und Mannheim
Als Bindeglied zwischen Jugendhilfe
und sozialer Rechtspflege engagieren
wir uns für junge Menschen.
Die ehemalige Jugendarrestanstalt Wiesloch -
Keimzelle des Jugendhilfswerks Wiesloch e.V.
Der Verein
Das Jugendhilfswerk Wiesloch e.V., kurz JHW, wurde 1987 gegründet. Es finanzierte und organisierte bis zur Schließung der Jugendarrestanstalt Wiesloch im September 2010 nahezu die gesamte sozialpädagogische Betreuung der Arrestantinnen und Arrestanten. Seither fördert der Verein pädagogische und soziale Aufgaben an jungen Menschen. Er ist Träger der freien Jugendhilfe und vom Finanzamt Heidelberg als gemeinnützig anerkannt.
Der satzungsgemäße Zweck
Zweck des Vereins ist es, pädagogische und soziale Aufgaben an jungen Menschen zu erfüllen. Der Fokus liegt hierbei auf der Förderung sozialpädagogischer Angebote der Jugendämter des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg für straffällige Jugendliche und Heranwachsende aus den Landgerichtsbezirken Heidelberg und Mannheim, denen im Rahmen von Strafverfahren Weisungen und/oder Auflagen erteilt worden sind. Durch das Engagement des JHW wurden diese Angebote überhaupt erst möglich bzw. in der heutigen, qualitativ deutlich verbesserten Form durchführbar. Daneben wird in geeigneten Einzelfällen Kriminalitätsopfern geholfen und nicht zuletzt werden Maßnahmen der Kriminalprävention gefördert. Insoweit werden im Rahmen der Aktivitäten des JHW Jugendhilfe und soziale Rechtspflege zusammengeführt.
Unsere Mitglieder
Das Jugendhilfswerk Wiesloch e.V. hat 30 Mitglieder (Stand 01.07.2023). Diese sind bzw. waren vornehmlich beim Amtsgericht Wiesloch, dem Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises, der Jugendarrestanstalt Wiesloch und dem Jugendhilfswerk beschäftigt.
Bitte lassen Sie es uns wissen, wenn Sie Mitglied werden und unsere Arbeit aktiv oder passiv unterstützen möchten. Gerne senden wir Ihnen unsere Beitrittserklärung und unseren Flyer zu. Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.
Unsere Mitgliedschaft im Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege
Als Verein der freien Straffälligenhilfe im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe ist das Jugendhilfswerk Wiesloch e.V. seit 1989 Mitglied im Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege in Karlsruhe. Nach § 17 der Satzung des Landesverbandes wird das JHW regelmäßig eingehend auf Übereinstimmung der Vereinstätigkeit mit der Satzung geprüft. Anhand der stets positiven Prüfungsergebnisse können wir jederzeit und lückenlos die satzungsgemäße Verwaltung und Verwendung der uns zugewiesenen Gelder nachweisen.
Die Finanzierung unserer Leistungen
Die Finanzierung unserer Leistungen erfolgt nahezu vollständig durch von der Justiz in den Landgerichtsbezirken Heidelberg und Mannheim zugewiesene Geldauflagen.
Unser Dank
Mit der Zuweisung einer Geldauflage unterstützen Sie die Durchführung pädagogisch sinnvoller und präventiver Maßnahmen für junge Menschen in der Region. Hierfür bedanken wir uns sehr herzlich und sichern Ihnen die umgehende Rückmeldung über die Erfüllung der Auflage zu.
Nicht zuletzt danken wir unseren Kooperationspartnerinnen und -partnern für die erfolgreiche Arbeit mit den jungen Menschen und die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg Einrichtung Mannheim für die harmonische Bürogemeinschaft.
Kontakt:
Jugendhilfswerk Wiesloch e.V.
Hauptstraße 120
69168 Wiesloch
Telefon: 0163 9646592
E-Mail: jhw.wiesloch@gmx.de
Bankverbindung:
Volksbank Kraichgau eG
IBAN: DE05 6729 2200 0009 1009 03
BIC: GENODE61WIE